Trends: Strukturierter Anlageprodukte auf Kryptowährungen

In den letzten Jahren haben Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und andere digitale Assets einen unaufhaltsamen Aufstieg erlebt und sind zu einem bedeutenden Bestandteil des globalen Finanzsystems geworden. Mit dem zunehmenden Interesse und der Akzeptanz von Kryptowährungen haben auch strukturierte Anlageprodukte, die auf diesen digitalen Vermögenswerten basieren, an Popularität gewonnen. In diesem Blog-Artikel werfen wir einen Blick auf den Trend und wie sich das in unseren Daten bei FHUB wiederspiegelt.

Der Trend strukturierter Anlageprodukte auf Kryptowährungen hat mehrere Gründe. Beispielsweise ermöglichen sie es traditionellen Investoren, die sich mit den technischen und sicherheitstechnischen Aspekten von Kryptowährungen nicht auskennen von der Wertentwicklung digitaler Vermögenswerte zu profitieren.

Mittlerweilen gibt es bei der SIX über 100 gelistete Produkte. Diese Produkte können auch über FHUB bezogen werden. Nach einer grossen Start-Welle bei den Emission im Jahr 2021 kommen laufend neue Produkte dazu. Seit Beginn des Krypo-Winters haben diese ein wenig abgenommen aber seit November 2022 werden auf stetigem Niveau emittiert:

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Bei der Nachfrage zeigt sich sogar ein deutlicher Trend in den letzten Monaten:

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Der Trend von strukturierten Anlageprodukten auf Kryptowährungen ist ein deutliches Zeichen für die wachsende Reife des Kryptomarktes. Diese Produkte bieten Investoren eine Vielzahl von Möglichkeiten, von der Wertentwicklung digitaler Vermögenswerte zu profitieren, ohne die volle Verantwortung für deren Verwaltung zu tragen. Allerdings sollten Anleger die damit verbundenen Risiken verstehen und sorgfältig prüfen, ob diese Produkte zu ihrer Anlagestrategie passen. Wie bei allen Investitionen ist eine gründliche Recherche und Beratung entscheidend, um fundierte Entscheidungen zu treffen und das Risiko zu minimieren.

Neue API ready!

Unserer neue API Version steht zur Verfügung!

Wir freuen uns sehr, dass wir mit der neuen Version die Funktion der "on-the-fly" Abfrage ausliefern können. Die Abdeckung bei strukturierten Produkten wird dadurch nochmals erhöht (v.a. bei Tailermade-Produkten).

Die aktuellste API Beschreibung findet Sie hier: https://api.factsheet-hub.ch/v2/docs/

Weiteres Vorgehen:

  1. In den nächsten Monaten steht die neue Version zum Testing bereit.

  2. Per 1. Januar 2023 kann die neue API produktiv genutzt werden.

  3. Die bisherige Version der FHUB API steht weiterhin zur Verfügung. Es sind aktuell keine Massnahmen notwendig.

Bei Fragen zum Testing oder der technischen Implementierung helfen wir gerne. Kommen Sie auf uns zu.

Erfolgreich auf Basisinformationsblätter umgestellt

Wir konnten im ersten Quartal 2021 die Umstellung auf Basisinformationsblätter erfolgreich abschliessen!

Insgesamt haben wir für über 300'000 Produkte ein Dokument verfügbar - das ist marktführend.

Unser neuer Aktualisierungsmechanismus stellt zudem sicher, dass immer das neuste Dokument angezeigt wird.

Wir gehen auf Kundenbedürfnisse ein und haben die Option der Anzeige von Termsheets belassen. So kann Kunde bei Bedarf auch das Termsheet anzeigen. Die Wahl des Dokuments und der Sprache wird neu auch über eine Micro-Website möglich sein.

Kommen Sie bei Fragen auf uns zu.

Gütige Übergangsfristen für neue Gesetze

Am 6. November 2019 hat der Bundesrat nach Vernehmlassung die Gesetze FIDLEG und FINIG per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt:

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

  • Das FIDLEG enthält die Normen betreffend Erbringung von Finanzdienstleistungen und zum Anbieten von Effekten und anderen Finanzinstrumenten
  • Den Kunden soll die Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche erleichtert werden

Finanzinstitutsgesetz (FINIG)

Das FINIG zielt auf eine inhaltlich abgestimmte Aufsicht für die verschiedenen Kategorien von Finanzinstituten wie:

  • Vermögensverwalter

  • Verwalter von Kollektivvermögen

  • Fondsleitungen

  • Wertpapierhäuser

Verordnungen

Die Inkraftsetzung bezieht sich auch auf die Ausführungserlasse Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV) und Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV).

Mit den Übergangsfristen von 2 Jahren bietet der Gesetzgeber den Finanzdienstleistern ausreichend Zeit um die notwendigen Anpassungen an Prozessen und Organisation vorzunehmen. Die etwas längere Frist erlaubt auch eine möglichst kundenfreundliche Implementierung der Gesetze - Schnellschüsse können vermieden werden.

2019, lets Go!

Happy New Year

Endlich, das Jahr 2019 beginnt. Wir freuen uns sehr darauf, denn mit dem in Kraft treten von FIDLEG wird es ein sehr dynamisches Jahr.

Im 2018 hatten wir interessante Gespräche geführt, welche uns sehr zuversichtlich in die Zukunft schauen lassen. Zudem durften wir mit der GLKB einen neuen Kunden gewinnen, der bekannt ist für innovatives Banking und digitale Lösungen. Genau für solche Banken gibt es FACTSHEET-HUB.CH - wir unterstützen und ermöglichen mit unserer API den digitalen Beratungsprozess von strukturierten Produkten.

Ein kurzer Jahresausblick 2019; wir werden das Basisinformationsblatt anbieten; eine vertiefte Analyse zu FIDLEG liefern; ein Best Practices Showcase präsentieren

In diesem Sinne, allen ein erfolgreiches und gefreutes 2019.

FACTSHEET-HUB.CH

Update 2018: Strukturierte Produkte

Das FIDLEG ist in trockenen Tüchern. Am 15. Juni 2018 haben National- und Ständerat FIDLEG und FINIG erwartungsgemäss verabschiedet.

Nachfolgend finden Sie ein paar wichtige Punkte, welche es in die finale Fassung geschafft haben und in Verbindung mit strukturierten Produkten stehen könnten:

  • Der Kreis der professionellen Anleger gemäss Art. 4 Abs. 3 FIDLEG ist abschliessend.

  • Für Kundenberater gibt es keine Pflicht, branchenspezifische Mindeststandards zu erarbeiten und ebenso legt der Bundesrat keine Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung fest. Es müssen aber Mindeststandards bestehen. Die Sicherstellung liegt beim Finanzdienstleister (Art. 6 FIDLEG).

  • Bei execution-only Geschäften ist der Finanzdienstleister verpflichtet, ein Basisinformationsblatt zur Verfügung zu stellen, sofern ein solches besteht (Art. 9 Abs. 4 FIDLEG).

  • Das Kollektivanlagengesetz (KAG) wird ein reines Produktegesetz. Das Bankengesetz (BankG) und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bleiben fast unverändert bestehen.

  • Regelungsgehalt des FIDLEG: Das FIDLEG regelt neu die Finanzdienstleistungen, unabhängig davon, von wem diese erbracht werden (level playing field; Art. 3 Bst. c FIDLEG). Darunter fallen insbesondere die Vermögensverwaltung und die Anlageberatung, nicht aber die Konto- und Depotführung und die Versicherungsdienstleistungen.

  • Verhaltensregeln: Alle Finanzdienstleister haben unterschiedliche Verhaltensregeln zu befolgen (Art. 7 ff. FIDLEG), so (i) die Informationspflicht, (ii) die Pflicht zur Prüfung der Angemessenheit und Eignung von Finanzdienstleistungen, (iii) die Dokumentations- und Rechenschaftspflicht und (iv) die Pflicht zur Transparenz und Sorgfalt bei Kundenaufträgen. Diese Pflichten gelten nicht bei Geschäften mit institutionellen Kunden und nur beschränkt bei Geschäften mit professionellen Kunden.

Die Gesetze dürften frühestens 2019 in Kraft treten.

Herzlich Willkommen GLKB!

Die Glarner Kantonalbank vertraut ab Herbst 2018 auf FACTSHEET-HUB.CH als zentralen Lieferanten für Termsheets strukturierter Produkte.

Anlagevorschläge aus dem Beratungstool Finfox von Ecofin beinhalten automatisch alle regulatorischen Dokumente - das freut Kunde und Berater.

Wir wünschen ein erfolgreiches Jahr 2018!

Wir wünschen allen Lesern und Kunden ein erfolgreiches neues Jahr.

Für die spannenden Projekte und die neuen Kontakte möchten wir uns ganz herzlich bedanken. Das Jahr 2018 wollen wir wieder mit grossem Engagement und Freude angehen.

In diesem Sinne - Happy New Year!

FACTSHEET-HUB.CH

Herzlichen Dank und schöne Festtage

An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Kunden, Kollegen und Supportern bedanken - einen ganz herzlichen Dank an Euch!

Das Jahr 2016 war herausfordernd, spannend und auch voller Freude. Wir konnten den Service weiter ausbauen und einen sehr stabilen Betrieb gewährleisten.

Ein Highlight im Jahr 2017 wird sicherlich die Anbahnung vom Finanzdienstleistungsgesetz sein, welches dann Anfang 2018 in Kraft treten wird. Zudem hauen wir wieder ein paar neue Features raus und machen so den Service noch besser.

Zuerst dürfen wir uns aber noch alle zurücklehnen und stolz auf das Jahr 2016 zurückschauen. Geniesst die Feiertage, haltet inne an Weihnachten und habt einen guten Rutsch ins 2017!

Alles gute wünscht factsheet-hub.ch

Flurin Schenkel & Daniel Langhart

Marktupdate: Strukturierte Produkte

Ein Update zum Marktgeschehen rund um strukturierte Produkte.

PRIIP’s, KID’s, Produktinformationsblätter

Die Einführung der EU-Richtlinien für Vertriebsdokumentationen strukturierter Produkte wird verschoben. Die neuen Vorgaben sollen erst per 1. Januar 2018 umgesetzt werden. Damit wird Zeit geschaffen und zudem die Einführung mit MIFID 2 verknüpft.

Stressszenarien Beispielberechnung Neu/Alt

Die Zeit wird auch benötigt, denn die Definitionen zur Berechnung der Risikokennzahlen ist noch im Gange (siehe Grafik oben). Hier auch meine Kritik. Es ist fraglich, ob der Kunde damit ein besseres Verständnis für das Produkt erhält, erstens. Zweitens werden die Produkte vielfach in einem Portfoliokontext eingesetzt, was die Portfoliorisiken in den Vordergrund stellt. Einzelne Produktkennzahlen sind dann eher nebensächlich. Drittens muss der Kunde in der Produktbeschreibung sehr detailliert über die Kosten informiert werden - auch dazu rauchen die Köpfe.

Ich stelle mir persönlich die Frage, ob mit den neuen Massnahmen wirklich Praxis-Probleme verhindert werden. Seit dem Fall "Lehman Brothers" ist jedem Anleger bekannt, dass Emittenten defaulten können. Mit den KOSI’s gibt es Produkte, welche das Thema adressieren. Mit Marktrisiken sollte sich der Kunde auch schon auseinandergesetzt haben und vermutlich sind die zukünftigen Probleme andere - da helfen auch die neuen Produktkennzahlen nicht sonderlich viel.

Der heutige Branchenstandard sollte eigentlich ausreichen. Wir bleiben da dran - neues Jahr, neues Glück - bis dahin setzen wir auf das altbewährte Termsheet.

US TAX - (871)m dividend equivalent payments

Die USA verbessern weiter ihr Steuersystem, sprich es werden "Schlupflöcher" gestopft (oder einfach Geld eingetrieben, das ist Ansichtsache). Los geht es per 1. Januar 2017 und so richtig bereit ist noch niemand (deshalb hofft man auch da auf eine Verschiebung).

Worum geht es? Die neue Steuer betrifft dividendenabhängige Erträge aus Anlagen in US-Aktien, welche Non-US-Dom Kunden erzielen. Man geht aktuell davon aus, dass möglicherweise Tracker-Produkte (Delta 1) von CH-Emittenten darunter fallen könnten (auch wenn CH-Recht gilt). Die Erhebung und Entrichtung der Steuer wäre aufwändig. Lösungsansätze sind in Arbeit u.a. beim Branchenverband SVSP.

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Die Beratungen in der Kommission des Ständerats sind abgeschlossen. Somit ist das Gesetz auf gutem Weg. In der Frage um die Aufsicht konnte ein Kompromiss gefunden werden. Die Versicherer werden vom Gesetz ausgenommen und die Vermögensverwalter erhalten eine Finma-Lizenz, werden aber von einer eigenen Aufsichtsorganisation (AO) beaufsichtigt.

Wie sich Versicherer da ausnehmen konnten, ist mir ein Rätsel… Nächster Schritt: Anfang 2017, WAK des Nationalrats.